... ein Regelwerk erlassen, dessen Ziel es war die Geschäftsrisiken von Banken zu begrenzen und somit das gesamte Finanzsystem zu stärken. Um mit den steigenden Anforderungen und Entwicklungen im Bankensektor Schritt halten zu können, wurde im Jahr 1999 begonnen die Vorschriften zu überarbeiten und im Juni 2004 als sogenannter Basel II-Akkord veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde von der Europäischen Union ein Richtlinientext erlassen, dessen Ziel es ist, die Stabilität des internationalen Finanzsystems durch eine erhöhte Risikosensitivität zu stärken.
Basel II basiert auf drei Säulen, die sich gegenseitig ergänzen. Dabei handelt es sich um die Mindestkapitalanforderungen (Säule 1), den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2) sowie die Marktdisziplin (Säule 3).
Im Juni 2006 hat die Europäische Kommission zwei Richtlinien veröffentlicht (RL 2006/48/EG und RL 2006/49/EG), welche seit 1. Jänner 2007 in den Mitgliedsstaaten verpflichtend anzuwenden sind. Mit diesen Richtlinien wurden die neuen Eigenmittelbestimmungen in europäisches Recht umgesetzt.
In Österreich wurde Basel II durch eine BWG-Novelle sowie zwei Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (FMA), die Solvabilitätsverordnung (SolvaV) und die Offenlegungsverordnung (OffV), ergänzt. Weiterführende Änderungen im österreichischen Bankwesengesetz (BWG) und weiteren Aufsichtsgesetzten wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. I. Nr. 141/2006) kundgemacht und traten ebenfalls zum größten Teil mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Bedingt durch die Finanzkrise der letzten Jahre entstand wieder Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Vorschriften zur Eigenmittelunterlegung durch Basel II. Daher wurde im September 2009 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der allgemeine Rahmen für ein neues Maßnahmenpaket (Basel III) festgelegt. Am 16. Dezember 2010 wurde das neue Regelwerk Basel III schließlich veröffentlicht.
Ziel dieses umfassenden Reformpakets zu Basel II ist es, durch Stärkung der globalen Kapital- und Liquiditätsregelungen die Stabilität des Bankensektor zu erhöhen und diesen gegenüber Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft resistenter zu machen. Weitere Ziele von Basel III sind die Verbesserung von Risikomanagement und Führungsstrukturen sowie die Stärkung der Transparenz und Offenlegung der Banken.
Mit der stufenweisen Implementierung von Basel III wird 2013 begonnen. In dieser Übergangsphase, die bis im Jahr 2019 abgeschlossen sein soll, werden unter anderem die einzelnen Mindestkapitalquoten erhöht und Kapitalkonservierungspuffer sowie eine Verschuldungsobergrenze (leverage ratio) eingeführt.
Kundmachung - BGBL. I Nr. 141_2006 (426 KB)
Solvabilitätsverordnung (1.106 KB)
Offenlegungsverordnung (75 KB)
EU Richtlinie RL 2006/48/EG (893 KB)
EU Richtlinie RL 2006/49/EG (318 KB)